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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09   

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BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09 (https://dejure.org/2010,319)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 1 BvL 14/09 (https://dejure.org/2010,319)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 14/09 (https://dejure.org/2010,319)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 5 GG, § 1664 Abs 1 BGB
    Haftungsprivilegierung nach § 116 Abs 6 S 1 SGB 10 (F: 2001-01-18) mit Art 6 Abs 1 und Abs 5 GG und Art 3 Abs 1 GG auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten ...

  • verkehrslexikon.de

    Verfassungsmäßigkeit des Angehörigenprivilegs des § 116 Abs.6 Satz.1 SGB X und zur Auslegung des Begriffes "häusliche Gemeinschaft"

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der fehlenden Haftungsprivilegierung des nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden, zum Unterhalt verpflichteten Kindesvaters mit dem Grundgesetz; Häusliche Gemeinschaft eines Elternteils mit seinem Kind nach Trennung der Eltern trotz ständigen Lebens des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsprivilegierung nach § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - häusliche Gemeinschaft - Getrenntleben eines Elternteils von seinem Kind - Übernahme von Verantwortung für das Kind - häufiger Umgang mit dem Kind

  • rewis.io

    Haftungsprivilegierung nach § 116 Abs 6 S 1 SGB 10 (F: 2001-01-18) mit Art 6 Abs 1 und Abs 5 GG und Art 3 Abs 1 GG auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftungsprivilegierung nach § 116 Abs 6 S 1 SGB 10 (F: 2001-01-18) mit Art 6 Abs 1 und Abs 5 GG und Art 3 Abs 1 GG auch insoweit vereinbar, als nach dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen ist, dass bei nicht vorsätzlicher Schädigung durch einen zum Unterhalt verpflichteten ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • fr-blog.com

    Zur Haftungsprivilegierung nicht mit Kind zusammen lebender Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der fehlenden Haftungsprivilegierung des nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden, zum Unterhalt verpflichteten Kindesvaters mit dem Grundgesetz; Häusliche Gemeinschaft eines Elternteils mit seinem Kind nach Trennung der Eltern trotz ständigen Lebens des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteils nach § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftungsfrage: Das BVerfG stärkt getrennt lebende Eltern

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch nichtbetreuender Elternteil kann das Privileg des § 116 VI SGB X in Anspruch nehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftungsprivilegierung des getrennt lebenden Elternteils

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteils nach § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen des Familienprivilegs gemäß § 116 Abs. 6 SGB X

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsprivilegierung bei Unfall im Rahmen des Umgangsrechts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleinkind fiel in Regentonne: schwerbehindert - Sozialhilfeträger fordert vom Vater Schadenersatz für seine Leistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Getrennt lebende Väter haften nur bei grober Fahrlässigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteils

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 263
  • NJW 2011, 1793
  • MDR 2010, 1452
  • NZV 2011, 385 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 2050
  • DÖV 2011, 79
  • SGb 2011, 210
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 150/69

    Zur Ausgleichbarkeit v. Prozeßkosten zw. Gesamtschuldnern

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    So wird das Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft auch dann angenommen, wenn sich das schädigende oder geschädigte Familienmitglied zwar nicht überwiegend in der Familienwohnung aufhält, aber die Abwesenheit äußere Gründe hat, die nicht für eine willkürliche Lockerung des Familienverbandes sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 150/69 -, VersR 1971, S. 478 ).

    Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof auch eine häusliche Gemeinschaft zwischen dem geschädigten Vater und seinem 22-jährigen ledigen Sohn angenommen, der auswärts eine seemännische Ausbildung absolvierte, während der Ferien regelmäßig in den Haushalt seiner Eltern zurückkehrte und dort noch ein Zimmer hatte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 150/69 -, VersR 1971, S. 478 ).

    So hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass eine häusliche Gemeinschaft nicht an einen überwiegenden Aufenthalt der Familienangehörigen in der Familienwohnung geknüpft sei, sofern die Abwesenheit eines Angehörigen Gründe habe, die nicht für eine Lockerung des Familienbandes sprächen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 237/59 -, NJW 1962, S. 41 f.; Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 150/69 -, VersR 1971, S. 478 ; Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 -, VersR 1971, S. 901).

  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Jedoch ging der Bundesgerichtshof seit seinem Urteil vom 11. Februar 1964 (BGHZ 41, 79) in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 54, 256 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 -, NJW 1968, S. 649 f.; Urteil vom 21. September 1976 - VI ZR 210/75 -, NJW 1977, S. 108; Urteil vom 15. Januar 1980 - VI ZR 270/78 -, VersR 1980, S. 644; Urteil vom 8. Oktober 1985 - VI ZR 138/84 -, VersR 1986, S. 233) davon aus, dass der Forderungsübergang bei Schädigungen durch Familienangehörige, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem geschädigten Sozialversicherten leben, aufgrund des Schutzzwecks der Versicherungsleistung entsprechend § 67 Abs. 2 VVG a.F. ausgeschlossen sei.

    Daher müssten, um in solchen Fällen ein Leerlaufen der Sozialversicherung zu vermeiden und ihrem Schutzzweck gerecht zu werden, auch für den Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers aus § 1542 RVO die Schranken gelten, die der spätere Gesetzgeber des Versicherungsvertragsgesetzes für den privaten Schadensversicherer ausdrücklich ausgesprochen habe (vgl. BGHZ 41, 79 ).

    Von diesen zwei Zwecksetzungen der Vermeidung mittelbarer wirtschaftlicher Beeinträchtigung des Geschädigten einerseits und des Schutzes des häuslichen Familienfriedens andererseits lässt sich auch die Rechtsprechung bei Auslegung des Familienprivilegs leiten (vgl. zu § 67 Abs. 2 VVG a.F.: BGHZ 41, 79 ; 180, 272 ; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 -, NJW 1972, S. 1372; Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 88/83 -, NJW 1985, S. 1958 f.; Urteil vom 12. November 1985 - VI ZR 223/84 -, VersR 1986, S. 333 ; und zu § 116 Abs. 6 SGB X: BGHZ 102, 257 ; 106, 284 ).

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Denn der Umgang mit dem Kind ist wesentlicher Bestandteil des von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Elternrechts und maßgebliche Voraussetzung dafür, dass ein vom Kind getrennter Elternteil eine nähere persönliche Beziehung zu seinem Kind aufbauen oder aufrechterhalten kann (vgl. BVerfGE 121, 69 ).

    Auch kommt es grundsätzlich dem Wohl des Kindes zugute, wenn es durch Umgang mit seinem von ihm getrennt lebenden Elternteil die Möglichkeit erhält, zu diesem eine persönliche Beziehung aufzubauen, zu erhalten und zu vertiefen (vgl. BVerfGE 121, 69 ).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Lebt ein Kind nicht mit beiden Eltern zusammen, weil diese sich getrennt haben, hat das Kind zwei Familien, wenn beide Elternteile trotz ihres Getrenntlebens tatsächlich für das Kind Verantwortung tragen: die mit der Mutter und die mit dem Vater (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 108, 82 ).

    b) Das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht ist ein Recht, das jedem Elternteil zusteht, aber mit dem gleichwertigen Recht des anderen Elternteils korrespondiert und sich auf das Kind bezieht, zu dessen Wohl es auszuüben ist (vgl. BVerfGE 108, 82 ).

  • BGH, 30.06.1971 - IV ZR 189/69

    Ausschluß des Anspruchsübergangs bei Beendigung der bei Eintritt des

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Ebenso hat er in einem Fall entschieden, in dem das geschädigte Familienmitglied werktags auswärts arbeitete und an seinem Arbeitsort eine Schlafstelle hatte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 -, VersR 1971, S. 901 f.).

    So hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass eine häusliche Gemeinschaft nicht an einen überwiegenden Aufenthalt der Familienangehörigen in der Familienwohnung geknüpft sei, sofern die Abwesenheit eines Angehörigen Gründe habe, die nicht für eine Lockerung des Familienbandes sprächen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 237/59 -, NJW 1962, S. 41 f.; Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 150/69 -, VersR 1971, S. 478 ; Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 -, VersR 1971, S. 901).

  • BGH, 02.11.1961 - II ZR 237/59

    Begriff der "häuslichen Gemeinschaft" - Eherechtliche Erwägungen bei der Annahme

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    So hat der Bundesgerichtshof eine häusliche Gemeinschaft zwischen Vater und Sohn bejaht, obwohl der geschädigte Vater in der Regel in einem angemieteten möblierten Zimmer nächtigte, weil er in die der Familie nach der Flucht zugeteilte Wohnung infolge der räumlichen Beengtheit nicht mit der übrigen Familie einziehen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 237/59 -, NJW 1962, S. 41 f.).

    So hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass eine häusliche Gemeinschaft nicht an einen überwiegenden Aufenthalt der Familienangehörigen in der Familienwohnung geknüpft sei, sofern die Abwesenheit eines Angehörigen Gründe habe, die nicht für eine Lockerung des Familienbandes sprächen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 237/59 -, NJW 1962, S. 41 f.; Urteil vom 16. Februar 1971 - VI ZR 150/69 -, VersR 1971, S. 478 ; Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 -, VersR 1971, S. 901).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Dem Gesetzgeber steht bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er diesem Schutzauftrag nachkommt, ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

    Der Staat ist nicht gehalten, jegliche die Familie betreffende Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen lassen sich aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht herleiten (vgl. BVerfGE 110, 412 ).

    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt wird, die einem anderen Personenkreis vorenthalten bleibt (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ).

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 223/84

    Übergang von Ansprüchen gegen einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Von diesen zwei Zwecksetzungen der Vermeidung mittelbarer wirtschaftlicher Beeinträchtigung des Geschädigten einerseits und des Schutzes des häuslichen Familienfriedens andererseits lässt sich auch die Rechtsprechung bei Auslegung des Familienprivilegs leiten (vgl. zu § 67 Abs. 2 VVG a.F.: BGHZ 41, 79 ; 180, 272 ; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 -, NJW 1972, S. 1372; Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 88/83 -, NJW 1985, S. 1958 f.; Urteil vom 12. November 1985 - VI ZR 223/84 -, VersR 1986, S. 333 ; und zu § 116 Abs. 6 SGB X: BGHZ 102, 257 ; 106, 284 ).

    Eine Einheit in sämtlichen Wirtschaftsangelegenheiten sei nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1985 - VI ZR 223/84 -, VersR 1986, S. 333 ff.).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
    Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, jede dieser familiären Gemeinschaften aus Kind und einem Elternteil sowohl im Hinblick auf deren persönliche Beziehung als auch im wirtschaftlichen Bereich zu respektieren und ihren Zusammenhalt zu fördern (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 112, 332 ).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05

    Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • BGH, 18.03.1997 - VI ZR 91/96

    Umfang der Aufsichtspflicht bei Milieuschädigung eines Minderjährigen

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87

    Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 130/88

    Anwendbarkeit des Familienprivilegs bei Überleitung nach dem

  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 179/68

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen einen Zweitschädiger

  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 138/84

    Voraussetzungen des gesetzlichen Übergangs von Ansprüchen gegen den in häuslicher

  • BGH, 21.09.1976 - VI ZR 210/75

    Abgrenzung zwischen konstitutivem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis;

  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 270/78

    Ausschluß - Rückgriff - Sozialversicherung - Häusliche Gemeinschaft

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 88/83

    Begriff des Sozialversicherungsträgers gegenüber Erben des Schädigers

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 184/81

    Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auf Erstattungsansprüche, die der

  • BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71

    Ausschluß des Rückgriffsrechts - Rückgriffsrecht des Sozialversicherungsträgers -

  • BGH, 09.01.1968 - VI ZR 44/66

    Einschränkung der Rückgriffsrechte der öffentlichen Versicherungsträger und der

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18

    Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind

    bb) Es kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen, ob sich die Schutzpflichten der Eltern gegenüber dem Kind von ihren nach dem objektiven Sorgfaltsmaßstab des § 276 BGB zu bemessenden Pflichten gegenüber dem Verkehr insbesondere im Kreis der Verkehrssicherungspflichten, etwa der Aufsichtspflichten nach § 832 BGB, immer sachgerecht trennen lassen und ob anderenfalls für den subjektiven Sorgfaltsmaßstab des § 1664 Abs. 1, § 277 BGB noch Raum ist (für eine entsprechende Einschränkung etwa U. Diederichsen, VersR Jubiläumsausgabe 1983, 141, 143; w.N. bei Becker, in: BeckOGK BGB [1.6.2020], § 1664 Rn. 36; Huber, in: MüKo-BGB, 8. Aufl., § 1664 Rn. 11; offen gelassen von Senat, Urteile vom 1. März 1988 - VI ZR 190/87, BGHZ 103, 338, juris Rn. 20; vom 16. Januar 1979 - VI ZR 243/76, BGHZ 73, 190, juris Rn. 16; a.A. etwa Heilmann, in: Staudinger [2016], § 1664 BGB Rn. 33; Gernhuber/Coester-Waltjen, 7. Aufl., § 58 Rn. 67; Becker, in: BeckOGK BGB [1.6.2020], § 1664 Rn. 20.2; Huber, in: MüKo-BGB, 8. Aufl., § 1664 Rn. 1, 12 mwN; siehe weiter BVerfGE 127, 263, juris Rn. 66).
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Der Gesetzgeber ist vielmehr in seiner Entscheidung, auf welche Weise er Benachteiligungen von Familien beseitigen und diese fördern will, grundsätzlich frei (vgl. bereits zur gesetzlichen Rentenversicherung BVerfGE 87, 1 ; sowie allgemein BVerfGE 82, 60 ; 103, 242 ; 107, 205 ; 110, 412 ; 112, 50 ; 112, 164 ; 127, 263 ).

    Gleiches gilt, wenn sich eine gesetzliche Regelung innerhalb der Gruppe der Familien zu Lasten bestimmter Familienkonstellationen nachteilig auswirkt (vgl. BVerfGE 106, 166 ; 127, 263 ).

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 5/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Mischeinkommen aus selbstständiger und

    Zwar fällt auch eine solche Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem in den Schutzbereich des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG und bedarf daher der Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gründe (vgl BVerfG Beschluss vom 12.10.2010 - 1 BvL 14/09 - BVerfGE 127, 263, 280) .
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Rechtsprechung
   BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1321
BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R (https://dejure.org/2011,1321)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R (https://dejure.org/2011,1321)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 20/09 R (https://dejure.org/2011,1321)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - Erwerbstätigkeit - nichtselbstständige Arbeit - Krankengeld - Steuerbefreiung - Gesetzgebungskompetenz - Gleichheitssatz - Familienförderung - Einkommensersatz

  • openjur.de

    Elterngeld; Höhe; Berechnung; Bemessung; Bemessungszeitraum; Einkommen; Erwerbstätigkeit; nichtselbstständige Arbeit; Krankengeld; Steuerbefreiung; Gesetzgebungskompetenz; Gleichheitssatz; Familienförderung; Einkommensersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 BEEG, § 2 Abs 1 S 2 BEEG, § 2 Abs 7 S 5 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - Erwerbstätigkeit - nichtselbstständige Arbeit - Krankengeld - Steuerbefreiung - Gesetzgebungskompetenz - Gleichheitssatz - Familienförderung - Einkommensersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 BEEG, § 2 Abs 1 S 2 BEEG, § 2 Abs 7 S 5 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 EStG
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - Erwerbstätigkeit - nichtselbstständige Arbeit - Krankengeld - Steuerbefreiung - Gesetzgebungskompetenz - Gleichheitssatz - Familienförderung - Einkommensersatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ein bezogenes Krankengeld kann i.R.d. Gewährung von Elterngeld unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Einkommen aus Erwerbstätigkeit i.S. des § 2 BEEG i.V.m. § 2 EStG darstellen; Nichtberücksichtigung von Krankengeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit i.R.d. Gewährung von ...

  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - Erwerbstätigkeit - nichtselbstständige Arbeit - Krankengeld - Steuerbefreiung - Gesetzgebungskompetenz - Gleichheitssatz - Familienförderung - Einkommensersatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - Erwerbstätigkeit - nichtselbstständige Arbeit - Krankengeld - Steuerbefreiung - Gesetzgebungskompetenz - Gleichheitssatz - Familienförderung - Einkommensersatz

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld; Berechnung unter Berücksichtigung einer Zeit des Krankengeldbezuges

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeld- und Kindergeldrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosen-, Kranken- und Streikgeld erhöhen Elterngeldanspruch nicht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lange Krankheit mindert Elterngeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 1984
  • SGb 2011, 210
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (64)

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R
    Der Senat hat bereits zu der Nichtberücksichtigung der Elternzeit für ein älteres Kind ohne Elterngeldbezug entschieden, dass die gesetzlichen Ausnahmetatbestände aus § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG vom Wortlaut her ausdrücklich und klar geregelt sind; der Gesetzgeber wollte allein diese Sachverhalte privilegieren und bei der Bestimmung des für die Bemessung des Elterngeldes maßgebenden Zwölf-Monatszeitraums unberücksichtigt lassen (vgl Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 31-34) .

    a) Der Senat hält daran fest, dass das BEEG im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG wirksam erlassen worden ist (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 36 ff mwN; Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 2712/09) .

    Während das Erziehungsgeld eine von der Bedürftigkeit der antragstellenden Person abhängige Leistung (§ 4 Abs. 1 BErzGG, § 5 Abs. 3 BErzGG) mit pauschaler, begrenzter Höhe (nach § 5 Abs. 1 BErzGG monatlich 450 bzw 300 Euro) war, ist das Elterngeld über den Basisbetrag von 300 Euro und den Basisgeschwisterbonus von 75 Euro hinaus als Leistung ausgestaltet, die das vor der Geburt liegende Erwerbseinkommen des Berechtigten bis zum Höchstbetrag von 1800 Euro (§ 2 Abs. 1 BEEG) ersetzt (vgl BSG Urteile vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, RdNr 19, und vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55; siehe allgemein auch Pauli in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG Komm, § 2 BEEG RdNr 2; Jung SGb 2007, 449; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 31, 33) .

    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 56 ff) .

    (1) Ein Differenzierungsverbot ergibt sich nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG (vgl hierzu bereits Senatsurteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 62 unter Bezugnahme auf Seiler, NVwZ 2007, 129, 132) , auch nicht durch eine Ungleichbehandlung von Alleinverdienerehen gegenüber Doppelverdienerehen, bei denen die Berechtigten durch die Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 und 7 BEEG regelmäßig höhere Leistungsansprüche erzielen (vgl hierzu auch Weilert, DVBl 2010, 164, 166) .

    Diese Benachteiligung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl dazu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 53 ff) .

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R
    6 Abs. 1 GG schützt jede Ehe und Familie und garantiert zugleich eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (vgl BVerfGE 21, 329, 353; vgl auch BVerfGE 61, 319, 346 f mwN; 99, 216, 231; 107, 27, 53) .

    Der Gesetzgeber muss, wenn er dem Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG gerecht werden will, Regelungen vermeiden, die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen (vgl BVerfGE 66, 84, 94; 87, 234, 258 f; 107, 27, 53) .

    In diesen Bereich fällt auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmen oder beruflich tätig sein und eigenes Einkommen erwerben will; eine Einwirkung des Gesetzgebers dahin, die Ehefrau "ins Haus zurückzuführen", wäre deshalb auch wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig (vgl BVerfGE 6, 55, 81 f; 21, 329, 353; 107, 27, 53) .

    Der besondere verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie erstreckt sich auf die "Alleinverdienerehe" ebenso wie auf die "Doppelverdienerehe" (vgl zB BVerfGE 66, 84, 94; 87, 234, 258 f; 107, 27, 53) .

    Diese Grundsätze gelten insbesondere für die Eingriffsverwaltung, etwa im Steuerrecht (vgl BVerfGE 107, 27, 53 ff) .

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R
    Damit knüpft das BEEG an den einkommensteuerrechtlichen Einkommensbegriff iS des § 2 EStG an (vgl hierzu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 20 f) .

    Die in § 3 EStG geregelten Tatbestände der Steuerbefreiung sind nach den gesetzlichen Vorgaben - wie sie das LSG zu Recht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat - bereits bei der Ermittlung der Einkünfte nach dem objektiven Nettoprinzip gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG zu prüfen (vgl hierzu bereits BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 20 ff mwN) .

    Dabei hat er im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff den Vorzug gegeben (vgl BT-Drucks 16/2454 S 8; BT-Drucks 16/2785 S 37; s dazu auch BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 3 RdNr 19 ff) .

    Um nach seiner Auffassung die Gesetzesziele am zweckmäßigsten zu erreichen, durfte er auch den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach sozial- oder steuerrechtlichen Vorgaben ausrichten, wie dies im Gesetzgebungsverfahren geschehen ist (vgl dazu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 27) .

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Dafür hat er sich - wie auch bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen - der sogenannten Bezugs- bzw Referenzmethode bedient (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59).

    Sie berücksichtigt nur solche Einnahmen, welche die vorgeburtliche Lebenssituation geprägt, dh wesentlich beeinflusst haben (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65) .

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Danach ist wesentlich, welches Erwerbseinkommen dem Elterngeldberechtigten vor der Geburt tatsächlich zur Verfügung stand und damit prägend für die Lebensführung war, dh die vorgeburtliche Lebenssituation wesentlich beeinflusst hat (vgl Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 28; Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59 und 64 f) .
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Dafür hat er sich - wie bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen - der sogenannten Bezugs- bzw Referenzmethode bedient (vgl Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59) .

    Sie beschränkt den Einkommensersatz auf solche Einkünfte, welche die vorgeburtliche Lebenssituation geprägt, dh wesentlich beeinflusst haben (Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65) .

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Von der Länge des Bemessungszeitraums iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG von zwölf Kalendermonaten wird dabei nicht abgewichen (stRspr des Senats: vgl Urteil vom 19.2.2009 - B 10 EG 2/08 R - juris RdNr 17 ; Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR ; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR ; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 19 ; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.1.2010 - L 12 EG 8/08 - juris RdNr 20; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 119 ff; Buchner/Becker, MuSchG - BEEG, 8. Aufl 2008, § 2 BEEG RdNr 36; Pauli in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG Komm, Stand Dezember 2009, § 2 BEEG RdNr 19; vgl auch die Richtlinien zum BEEG des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Stand Dezember 2010, Punkt 2.7.5).

    Zugleich hat er Einkommenseinbußen aufgrund allgemeiner Erwerbsrisiken grundsätzlich der Sphäre des berechtigten Elternteils zugeordnet (vgl BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - RdNr 82 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, - B 10 EG 20/09 R - RdNr 63 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 62 ff sowie Urteil vom heutigen Tag - B 10 EG 8/10 R - ) .

    Insoweit entspricht es der Grundregel aus § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass nur im Bemessungszeitraum erzieltes Erwerbseinkommen in die Elterngeldberechnung einbezogen wird, auch wenn sich allgemeine Erwerbsrisiken - insbesondere krankheitsbedingte Einkommenseinbußen (vgl hierzu BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR) - verwirklichen.

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Zu diesen Einnahmen gehört auch das Krankengeld nach §§ 44, 47 SGB V (vgl zur früheren Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748: Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 79 und auch BSG Urteil vom 18.2.2016 - B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2, RdNr 26).

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG (idF des Gesetzes vom 5.12.2006, aaO), der die (begrenzte) Anrechnung von nach der Geburt des Kindes erzielter Einnahmen auf das Elterngeld bestimmte, die nach ihrer Zweckbestimmung vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzten.

    Den Gesetzesmaterialien zu § 3 Abs. 2 BEEG (idF des Gesetzes vom 5.12.2006, aaO) ist zu entnehmen, dass bei Erhalt dieser "anderen Einnahmen" bereits eine Hilfe zur Sicherung der Lebensgrundlage vorliege, die deshalb auch anzurechnen sei.

    Da es sich beim Krankengeld um steuerbefreite Sozialleistungen (§ 3 Nr. 1 Buchst a EStG) handelt, müssen diese aber auch nicht genauso wie positive Einkünfte behandelt werden (vgl Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 27) .

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Dafür hat er sich - wie auch bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen - der sogenannten Bezugs- bzw Referenzmethode bedient (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59).

    Sie berücksichtigt nur solche Einnahmen, welche die vorgeburtliche Lebenssituation geprägt, dh wesentlich beeinflusst haben (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65) .

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R

    Elterngeld - Zwillinge - beide Eltern in Elternzeit - Anspruch auf 14

    Das Elterngeld ist über den Basisbetrag von 300 Euro und den Basisgeschwisterbonus von 75 Euro hinaus als Leistung ausgestaltet, die das vor der Geburt liegende Erwerbseinkommen des Berechtigten bis zum Höchstbetrag von 1800 Euro (§ 2 Abs. 1 BEEG) ersetzt (vgl etwa BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 38 mwN) .
  • BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R

    Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage -

    Dagegen bleiben Einkommensminderungen oder -ausfälle aufgrund allgemeiner Erwerbsrisiken oder sonstiger individueller Umstände bei der Bemessung der Leistungshöhe außer Betracht (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 70) .

    Einkommenseinbußen aus sonstigen Gründen werden dem Risikobereich des Berechtigten zugeordnet; die Behebung sozialer Notlagen bleibt anderen Sicherungssystemen überlassen (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 71; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 17) .

    Schließlich bildet auch die Praktikabilität der Leistungsgewährung (vgl § 9 Satz 2 SGB X) einen gewichtigen sachlichen Grund für die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der steuerrechtsakzessorischen Bemessungsmethode auf der Grundlage des vorgeburtlichen Einkommens (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 71) .

    Zugleich verfolgt der Gesetzgeber mit dem derart ausgestalteten Elterngeld weitergehende Ziele, ua die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Kindererziehung von Mann und Frau, der Gewährung eines finanziellen Schonraums für junge Familien bei einer betreuungsbedingten Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit der Elternteile und eine Kompensation der Betreuungskosten für das Kind (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 64; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63, jeweils mit Hinweis auf BT-Drucks 16/1889, S 1 f, 14 f, 20 und mwN) .

    Eine Abweichung von der Referenzgröße des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, wie sie bei kurzfristigen Entgeltersatzleistungen in Ausnahmefällen existiert, sieht das Elterngeld daher nicht vor (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65 f; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 64 f) .

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R

    Elterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes -

    Das Gesetz ist auch im Hinblick auf Einkommenseinbußen wegen Krankheit nicht lückenhaft (vgl dazu bereits Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - RdNr 22, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Es fällt nach Auffassung des Senats insbesondere nicht unter den Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (ebenso bereits zum Krankengeld BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - RdNr 24 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Aus diesem Grund ist auch Verletztengeld kein Arbeitslohn iS des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (zum Krankengeld vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - RdNr 24 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Nach Auffassung des Senats verstoßen die hier einschlägigen Bestimmungen des BEEG nicht gegen das GG (so bereits BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - RdNr 37 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, - B 10 EG 20/09 R - RdNr 29 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 10 EG 21/09 R - RdNr 28 ff, juris) .

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Unter den genannten Voraussetzungen ist Urlaubsentgelt als laufender Arbeitslohn keine Entgeltersatzleistung, wie etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten (vgl BT-Drucks 16/1889 S 22; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 78 f).

    Dementsprechend ist der Gesetzgeber auch frei darin, die Erziehungs- und Betreuungsleistungen im Falle fehlenden Erwerbseinkommens mit Basisbeträgen zu honorieren (BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55 f) und im Übrigen das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur dann zu gewähren, wenn durch die Erziehungs- und Betreuungsleistung Einkommenseinbußen hinzunehmen sind (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 38 ff) .

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 EG 2777/17
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

  • LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/12
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 17 EG 3/12

    Elterngeld: Einkommensermittlung; Berücksichtigung von Krankengeld und

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2011 - L 11 EG 4107/09

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 11 EG 3954/11

    Elterngeld - Höhe - nachgeburtliches Einkommen - nichtselbständige

  • LSG Bayern, 23.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bemessungszeitraum für Elterngeld bei Einkommensausfall wegen der Erkrankung

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 EG 2662/17

    Elterngeld Plus - Ausschluss von Auszubildenden vom Partnerschaftsbonus -

  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bundeselterngeld: Zur Höhe des Leistungsanspruchs bei Erkrankung eines älteren

  • SG München, 16.09.2015 - S 33 EG 38/15

    Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht

  • BSG, 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Differenzierung zwischen selbständiger und

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 14/13 B

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Elterngeldberechnung - unterschiedliche

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.12.2023 - L 2 EG 1/23

    Elterngeldrecht - Dauer des Elterngeldbezugs bei Frühgeburten vor dem 1.9.2021 -

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 6/14 B
  • LSG Hamburg, 27.03.2019 - L 2 EG 3/18

    Bemessung des Elterngeldes

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 17 EG 1/12

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 4/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 1995/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 10/12

    Anspruch auf Elterngeld; Änderung des Bemessungszeitraums bei unbezahltem Urlaub

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 19/13 B
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/12 B
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 12/12 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 EG 10/13

    Bezugszeitraum; Einkommensanrechnung; Elterngeld; modifiziertes Zuflussprinzip

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 11 EG 68/15
  • SG Freiburg, 07.02.2012 - S 9 EG 4286/09

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11
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Rechtsprechung
   BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1191
BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R (https://dejure.org/2011,1191)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R (https://dejure.org/2011,1191)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R (https://dejure.org/2011,1191)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - Erwerbstätigkeit - nichtselbstständige Arbeit - Arbeitslosengeld - Steuerbefreiung - Gesetzgebungskompetenz - Gleichheitssatz - Familienförderung - Einkommensersatz

  • openjur.de

    Elterngeld; Gesetzgebungskompetenz; Elterngeldberechnung; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Bezug von Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 5 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 EStG
    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

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    § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 5 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 S 6 BEEG vom 05.12.2006, § 2 EStG
    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

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  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung des Bezugs von an die Stelle ausgefallenen Arbeitsentgelts getretenen Arbeitslosengelds bei der Elterngeldberechnung ist nicht verfassungswidrig; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung des Bezugs von an die Stelle ausgefallenen ...

  • rewis.io

    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

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    Elterngeld - Gesetzgebungskompetenz - Elterngeldberechnung - Bestimmung des Bemessungszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Berechnung unter Nichtberücksichtigung einer Zeit des Arbeitslosengeldbezuges

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeld- und Kindergeldrecht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lange Krankheit mindert Elterngeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2011, 210
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (64)

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
    Der Senat hat bereits zu der Nichtberücksichtigung der Elternzeit für ein älteres Kind ohne Elterngeldbezug entschieden, dass die gesetzlichen Ausnahmetatbestände aus § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG vom Wortlaut her ausdrücklich und klar geregelt sind; der Gesetzgeber wollte allein diese Sachverhalte privilegieren und bei der Bestimmung des für die Bemessung des Elterngeldes maßgebenden Zwölf-Monatszeitraums unberücksichtigt lassen (vgl Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 31-34) .

    a) Der Senat hält daran fest, dass das BEEG im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG wirksam erlassen worden ist (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 36 ff mwN; Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 2712/09) .

    Während das Erziehungsgeld eine von der Bedürftigkeit der antragstellenden Person abhängige Leistung (§ 4 Abs. 1 BErzGG, § 5 Abs. 3 BErzGG) mit pauschaler, begrenzter Höhe (nach § 5 Abs. 1 BErzGG monatlich 450 bzw 300 Euro) war, ist das Elterngeld über den Basisbetrag von 300 Euro und den Basisgeschwisterbonus von 75 Euro hinaus als Leistung ausgestaltet, die das vor der Geburt liegende Erwerbseinkommen des Berechtigten bis zum Höchstbetrag von 1800 Euro (§ 2 Abs. 1 BEEG) ersetzt (vgl BSG Urteile vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, RdNr 19, und vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55; siehe allgemein auch Pauli in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG Komm, § 2 BEEG RdNr 2; Jung SGb 2007, 449; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 31, 33) .

    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 56 ff) .

    (1) Ein Differenzierungsverbot ergibt sich nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG (vgl hierzu bereits Senatsurteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 62 unter Bezugnahme auf Seiler, NVwZ 2007, 129, 132) , auch nicht durch eine Ungleichbehandlung von Alleinverdienerehen gegenüber Doppelverdienerehen, bei denen die Berechtigten durch die Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 und 7 BEEG regelmäßig höhere Leistungsansprüche erzielen (vgl hierzu auch Weilert, DVBl 2010, 164, 166) .

    Diese Benachteiligung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl dazu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 53 ff) .

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
    6 Abs. 1 GG schützt jede Ehe und Familie und garantiert zugleich eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (vgl BVerfGE 21, 329, 353; vgl auch BVerfGE 61, 319, 346 f mwN; 99, 216, 231; 107, 27, 53) .

    Der Gesetzgeber muss, wenn er dem Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG gerecht werden will, Regelungen vermeiden, die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen (vgl BVerfGE 66, 84, 94; 87, 234, 258 f; 107, 27, 53) .

    In diesen Bereich fällt auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmen oder beruflich tätig sein und eigenes Einkommen erwerben will; eine Einwirkung des Gesetzgebers dahin, die Ehefrau "ins Haus zurückzuführen", wäre deshalb auch wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig (vgl BVerfGE 6, 55, 81 f; 21, 329, 353; 107, 27, 53) .

    Der besondere verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie erstreckt sich auf die "Alleinverdienerehe" ebenso wie auf die "Doppelverdienerehe" (vgl zB BVerfGE 66, 84, 94; 87, 234, 258 f; 107, 27, 53) .

    Diese Grundsätze gelten insbesondere für die Eingriffsverwaltung, etwa im Steuerrecht (vgl BVerfGE 107, 27, 53 ff) .

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
    Damit knüpft das BEEG an den einkommensteuerrechtlichen Einkommensbegriff iS des § 2 EStG an (vgl hierzu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 20 f) .

    Die in § 3 EStG geregelten Tatbestände der Steuerbefreiungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben - wie sie das LSG zu Recht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat - bereits bei der Ermittlung der Einkünfte nach dem objektiven Nettoprinzip gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG zu prüfen (vgl hierzu bereits BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 20 ff mwN) .

    Dabei hat er im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff den Vorzug gegeben (vgl BT-Drucks 16/2454 S 8; BT-Drucks 16/2785 S 37; s dazu auch BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 3 RdNr 19 ff) .

    Um nach seiner Auffassung die Gesetzesziele am zweckmäßigsten zu erreichen, durfte er auch den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach sozial- oder steuerrechtlichen Vorgaben ausrichten, wie dies im Gesetzgebungsverfahren geschehen ist (vgl dazu BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3 RdNr 27) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10

    Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit;

    Es fällt insbesondere nicht unter den Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R).

    Mangels rechtlichen Zusammenhangs mit dem früheren Beschäftigungsverhältnis ist Arbeitslosengeld auch nicht als Entschädigung iS des § 24 Abs. 1 Buchst a EStG den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit iS des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen (zur Einordnung der Einkünfte nach § 24 EStG als nicht selbstständige Einkunftsart vgl BFH Urteil vom 16.10.2002 - XI R 71/00 - BFHE 200, 544 - juris RdNr 15; BSG, Urt. v. 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    Dies hat zur Folge, dass steuerfreie Beträge steuerrechtlich weder als steuerpflichtige Einnahmen noch als steuerpflichtige Einkünfte noch als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden dürfen und das Arbeitslosengeld auch aus diesem Grund der Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht zugrunde gelegt werden darf (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R - mwN; vgl. auch BT-Drs.

    Die genannten den vorliegenden Sachverhalt nicht erfassenden Ausnahmetatbestände des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG sind vom Wortlaut her ausdrücklich und klar geregelt; der Gesetzgeber wollte allein diese Sachverhalte privilegieren und bei der Bestimmung des für die Bemessung des Elterngeldes maßgebenden Zwölf-Monatszeitraums unberücksichtigt lassen (vgl BSG, Urteil. vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 31-34; BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R).

    Aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt sich vielmehr, dass der "Wegfall oder das Fehlen von Erwerbseinkommen aus anderen Gründen wie zum Beispiel der Arbeitsmarktlage oder anderen konkreten Lebensumständen" nicht zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums führen soll (vgl BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG-Entwurf, dessen Regelungen in der Gesetz gewordenen Fassung des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG vereinheitlicht worden sind, vgl BT-Drucks 16/2785 S 38 und BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R -).

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Dies gilt auch insoweit, wie das Elterngeld als einkommensorientierte Unterstützungsleistung durch die höhere Förderung Besserverdienender gegenüber Geringverdienern oder Berechtigten ohne Erwerbseinkommen eine bestehende soziale Ungleichheit fortschreiben oder verfestigen könnte (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

    bb) Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    (1) Hinsichtlich der maßgeblichen gesetzgeberischen Zielrichtung stellt das BSG darauf ab, dass die unterschiedliche Höhe der Elterngeldbeträge die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse vor der Geburt des Kindes spiegelt und damit die mit der Entscheidung für die Kindererziehung verbundenen Einbußen bei den Einkünften aus der bisherigen Erwerbstätigkeit wiedergibt (BSG, Urt. v. 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 53).

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

    Das BSG verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Nichtberücksichtigung von Entgeltersatzleistungen das Ziel verfolgt werde, Einkommenseinbußen aus Gründen, die nicht direkt mit dem Zweck des Elterngeldes zusammenhängen, dem Risikobereich des Berechtigten zuzuordnen; die Behebung daraus folgender sozialer Notlagen habe der Gesetzgeber anderen sozialen Sicherungssystemen überlassen wollen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 70).

    Denn diese Personenkreise haben regelmäßig keinen Zugang zu entsprechenden Ersatzleistungen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 66).

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Von der Länge des Bemessungszeitraums iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG von zwölf Kalendermonaten wird dabei nicht abgewichen (stRspr des Senats: vgl Urteil vom 19.2.2009 - B 10 EG 2/08 R - juris RdNr 17 ; Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR ; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR ; Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 19 ; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.1.2010 - L 12 EG 8/08 - juris RdNr 20; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 119 ff; Buchner/Becker, MuSchG - BEEG, 8. Aufl 2008, § 2 BEEG RdNr 36; Pauli in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG Komm, Stand Dezember 2009, § 2 BEEG RdNr 19; vgl auch die Richtlinien zum BEEG des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Stand Dezember 2010, Punkt 2.7.5).

    Zugleich hat er Einkommenseinbußen aufgrund allgemeiner Erwerbsrisiken grundsätzlich der Sphäre des berechtigten Elternteils zugeordnet (vgl BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - RdNr 82 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, - B 10 EG 20/09 R - RdNr 63 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 62 ff sowie Urteil vom heutigen Tag - B 10 EG 8/10 R - ) .

    Dabei durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass ein grundsätzlich auf zwölf Kalendermonate begrenzter Bemessungszeitraum die Einkommensverhältnisse der Berechtigten vor der Geburt des Kindes am besten abbildet (vgl BT-Drucks 16/1889 S 20; vgl hierzu auch BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 58) .

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Zu einer weitergehenden Förderung der Kindesbetreuung innerhalb der Familie war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R ; BVerfG 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215; BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3) .
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Realisiert sich dagegen in der Zeit vor der Geburt des Kindes ein anderes Erwerbs- oder Ausfallrisiko, so sind die damit einhergehenden Einkommensausfälle grundsätzlich nicht vom Sinn und Zweck dieser Zuwendung umfasst (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63).

    Aufgrund dieser vom Gesetzgeber übernommenen Wertung fließt im Bemessungszeitraum bezogenes Alg weder in das Bemessungseinkommen ein, noch führt es zu einer Ausklammerung der Bezugsmonate aus dem Bemessungszeitraum (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 23, 33, 61) .

    (2) Eine weitere Rechtfertigung für den Verzicht des Gesetzgebers auf einen zusätzlichen Ausklammerungstatbestand für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist - wie oben ebenfalls unter b) schon aufgezeigt - die von ihm gewählte, verfassungsrechtlich zulässige allgemeine und ausnahmslose Zuordnung eines Einkommensverlustes wegen Arbeitslosigkeit zur Risikosphäre des Elterngeldberechtigten (vgl BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 33 ff, 61 ff; Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1).

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R

    Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage -

    Realisiert sich dagegen in der Zeit vor der Geburt des Kindes ein anderes Erwerbs- oder Ausfallrisiko (zB Wirtschafts- oder Arbeitsmarktlage, Krankheit), so sind die damit einhergehenden Einkommensausfälle grundsätzlich nicht vom Sinn und Zweck dieser Zuwendung umfasst (BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 20.6.2006 eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20) .

    Danach wird unter Bezugnahme auf den wirtschaftlichen Dauerzustand eines gerade vergangenen Zeitraums auf ein Durchschnittseinkommen geschlossen, das den individuellen Lebensstandard prägt (BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 23; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 58) .

    Zugleich verfolgt der Gesetzgeber mit dem derart ausgestalteten Elterngeld weitergehende Ziele, ua die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Kindererziehung von Mann und Frau, der Gewährung eines finanziellen Schonraums für junge Familien bei einer betreuungsbedingten Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit der Elternteile und eine Kompensation der Betreuungskosten für das Kind (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 64; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63, jeweils mit Hinweis auf BT-Drucks 16/1889, S 1 f, 14 f, 20 und mwN) .

    Eine Abweichung von der Referenzgröße des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, wie sie bei kurzfristigen Entgeltersatzleistungen in Ausnahmefällen existiert, sieht das Elterngeld daher nicht vor (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65 f; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 64 f) .

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit sowohl für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen (hierzu BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (hierzu BVerfGE 87, 1, 35 f; 103, 242, 260) ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (zum Ganzen jüngst BVerfG Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 und 1 BvR 1897/08 , RdNr 9 sowie vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 und 1 BvR 1396/09 ; dazu auch BSG Urteile vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R, RdNr 62, B 10 EG 20/09 R, RdNr 43, B 10 EG 21/09 R, RdNr 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 26/10

    Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit bei

    Dies hat zur Folge, dass steuerfreie Beträge steuerrechtlich weder als steuerpflichtige Einnahmen noch als steuerpflichtige Einkünfte noch als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden dürfen und aus diesem Grund auch der Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht zugrunde gelegt werden dürfen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R - Juris-Rz 26, bezogen auf § 3 Nr. 2 EStG; abweichend LSG Hessen, U.v. 24. November 2010 - L 6 EG 10/08 -, das daran anknüpfend die im Bemessungszeitraum bezogenen steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit jedenfalls dann bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt, wenn die Zuschläge einen nicht zu vernachlässigenden Anteil am maßgeblichen Einkommen haben).

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Dies gilt auch insoweit, wie das Elterngeld als einkommensorientierte Unterstützungsleistung durch die höhere Förderung Besserverdienender gegenüber Geringverdienern oder Berechtigten ohne Erwerbseinkommen eine bestehende soziale Ungleichheit fortschreiben oder verfestigen könnte (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14

    Berechnung der Höhe von Elterngeld bei abhängiger und selbständiger

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Mit dem Systemwechsel von der bedürftigkeitsabhängigen Förderung nach dem BErzGG zu der (erwerbs-)einkommensorientierten Unterstützungsleistung nach dem BEEG verfolgt der Gesetzgeber gewichtige familienpolitische Ziele... Der Gesetzgeber hat namentlich die Ziele einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gleichberechtigten Kindererziehung von Vätern und Müttern verfolgt (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - m.w.N. insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Dies gilt auch insoweit, wie das Elterngeld als einkommensorientierte Unterstützungsleistung durch die höhere Förderung Besserverdienender gegenüber Geringverdienern oder Berechtigten ohne Erwerbseinkommen eine bestehende soziale Ungleichheit fortschreiben oder verfestigen könnte (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, a.a.O.).

    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - m.w.N.).

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12

    Elterngeld; Familienförderung; Folgerichtigkeit; Progressionsvorbehalt;

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

    Das BSG stellt darauf ab, dass eine Einbeziehung von Lohnersatzleistungen in die Bemessung des Elterngeldes einen höheren finanziellen Aufwand erfordern würde, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit die Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld bei den für die Leistungshöhe maßgebenden Einkünften als gerechtfertigt anzusehen ist (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R -, juris, Rz. 62; vgl. auch BSG, Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 EG 14/13 B).

    Das BSG qualifiziert das Elterngeld in seiner einkommensersetzenden Funktion als eine (verhaltenssteuernde) Subvention zur Förderung der Kindererziehung (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - aaO, Rz. 63).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R

    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 3591/10

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

  • LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/12
  • LSG Bayern, 23.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bemessungszeitraum für Elterngeld bei Einkommensausfall wegen der Erkrankung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 EG 2/15
  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bundeselterngeld: Zur Höhe des Leistungsanspruchs bei Erkrankung eines älteren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - L 13 EG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BSG, 16.01.2012 - B 10 EG 8/11 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2016 - L 2 EG 10/15
  • BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B

    Elterngeld unter Berücksichtigung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Differenzierung zwischen selbständiger und

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 14/13 B

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Elterngeldberechnung - unterschiedliche

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 EG 2939/11
  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2011 - L 13 EG 7/11
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 1/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 EG 3121/13

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - im Inland zu versteuerndes Einkommen -

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 6/14 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 17 EG 3/12

    Elterngeld: Einkommensermittlung; Berücksichtigung von Krankengeld und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 17 EG 1/12

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 15/10 B
  • LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Behandlung einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt beim Elterngeld als

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 11 EG 2911/17

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge -

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 4/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2011 - L 11 EG 4107/09

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

  • SG München, 16.09.2015 - S 33 EG 38/15

    Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 37/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 EG 13/16

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlägen eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 14/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 19/13 B
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/12 B
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 12/12 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 2 EG 5/09
  • BSG, 17.07.2014 - B 10 LW 7/14 B
  • BSG, 14.11.2011 - B 10 EG 4/11 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 EG 17/09
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 EG 2777/17
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 13/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 4067/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2010 - L 8 EG 12/09
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